Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSR-Ausbildung (Teil 1/4): Regeln ITTR A / B

Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSR-Ausbildung

Mindestanzahl Teilnehmer: 1
Verfügbare Plätze: 15 (11 frei)
Wartelisten-Plätze: 2 (2 frei)
Anmeldeschluss: 22.02.2026
Ansprechpartner
Uwe Weng, E-Mail: uwe.weng@wttv.de, Telefon: 0179 8773537

01.03.2026 09:00 bis 01.03.2026 18:30
Veranstaltungsort
Wörth 43 (Vereinsheim TSV Fichte Hagen) (Mittleres Ruhrgebiet)
Wörthstraße 43, 58091 Hagen
https://www.woerth43.de
[Routenplaner...]

Veranstaltungsleiter/Referenten
Beja-Pütz, Ana
Weng, Uwe  (Veranstaltungsleiter)

Der Ausbildungslehrgang zum Verbandsschiedsrichter / zur Verbandsschiedsrichterin (VSR) besteht aus insgesamt 4 Lehrgangsteilen, die in einer Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen angeboten werden:

- Internationale TT-Regeln Teil A und B (Präsenz)

- Schiedsrichter am Tisch (Präsenz)

- Oberschiedsrichter (Online)

- Schiedsrichterwesen (Online)



Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!



Inhaltlicher Schwerpunkt des ausgewählten Lehrgangsteils (Teil 1/4) sind die Internationalen Tischtennisregeln (ITTR A und B). Im Rahmen dieser Tagesveranstaltung wird es ein gemeinsames Mittagessen geben!



Es fallen keine Lehrgangsgebühren an.



Hinweis für Vereine: Seit der Spielzeit 2020/21 greift der Verbandstagsbeschluss, dass jeder Verein im WTTV einen Schiedsrichter oder einen anderen Amtsträger gemäß WO F 2.5.1 melden muss. Andernfalls wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Spielklasse der 1. Mannschaft richtet. Um als Verbandsschiedsrichter gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens fünf Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.



Hinweise zum Ablauf der Ausbildung und der Prüfung:

Es steht den Teilnehmer/innen frei, einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen.



Die Teilnehmer/innen entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an den ersten drei Lehrgangsteilen innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.



Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden.



Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer/innen selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange der Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschritten wird.



Beim Nichtbestehen der praktischen Prüfung muss lediglich der zweite Lehrgangsteil "Schiedsrichter am Tisch" innerhalb von 12 Monaten erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.



Beim Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden.



Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung. Die Prüfung darf ein Mal wiederholt werden.



Nach dem Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt eine weitere Online-Zusammenkunft zum Thema "Schiedsrichterwesen", in der alle wesentlichen Informationen für die zukünftigen Einsätze weitergegeben werden.



Für die neuen Verbandsschiedsrichter/innen (VSR) schließt sich zusätzlich die Teilnahme an einer zweiteiligen Hospitationsphase an. Dabei begleiten sie nach gemeinsamer Terminvereinbarung zunächst einen erfahrenen Schiedsrichter in seiner Funktion als Oberschiedsrichter bei seinem Einsatz in der Regional- oder Oberliga. Darauf folgt ein erster selbstverantwortlicher Einsatz als OSR bei einer RL/OL-Begegnung, bei der sie durch erfahrene Schiedsrichterkolleg/innen begleitet, beobachtet und beraten werden.

Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.