Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSR-Ausbildung Teil 1 von 5: Regeln A (1. Hälfte)

Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSR-Ausbildung
Gebühr: € 80,00


Mindestanzahl Teilnehmer: 2
Verfügbare Plätze: 15  (8 frei)
Anmeldeschluss: 27.01.2020

05.02.2020 18:30 bis 05.02.2020 22:00
Veranstaltungsort
"Haus der Verbände" neben der Sportschule Wedau (Rhein-Ruhr)
Friedrich-Alfred-Allee 25 , 47055 Duisburg
[Routenplaner...]

Veranstaltungsleiter/Referenten
Duchatz, Kerstin  (Veranstaltungsleiter)
Schürmann, Marco

Die Lehrgangsgebühr wird mit Besuch des ersten Lehrgangsteils fällig.







Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an allen fünf Lehrgangsteilen innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.



Nächstmöglicher Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung (separate Anmeldung erforderlich!) ist:

17.03.2020; 18:30 Uhr; Sport l Jugendherberge Bad Driburg

18.03.2020; 18:30 Uhr; "Haus der Verbände", Duisburg





Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung.







Nächstmöglicher Prüfungstermin für die praktische und mündliche Prüfung: 22.03.2020 im Rahmen des TOP 12 Ranglistenturniers Jungen 10 und Mädchen 10 in Düsseldorf .



Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen dreier Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.



Auf das Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt Hospitation als OSR bei einer RL/OL-Begegnung nach Terminvereinbarung.



Zu den Prüfungsbedingungen:

Die Teilnehmer entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Die einzige Vorgabe ist in einem Zeitraum von zwölf Monaten ab Besuch des ersten Lehrgangsteils zu bleiben. Im Anschluss an jede Ausbildungsreihe im Bezirk wird ein schriftlicher Prüfungstermin angeboten. Das Ziel ist in einem Zeitraum von zwölf Monaten in allen Bezirken des WTTV die neue Ausbildungsform angeboten zu haben.

Es steht den Teilnehmern frei einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen. Erneute Kosten entstehen nicht, solange zwischenzeitlich keine schriftliche Prüfung abgelegt wurde und das 12-Monats-Zeitfenster nicht überschritten wird.

Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden. In diesem Fall werden die Lehrgangsgebühren bei erneutem Lehrgangsantritt fällig.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange es im Zeitraum von zwölf Monaten bleibt.

Besteht ein Teilnehmer die praktische Prüfung nicht, muss er lediglich den Lehrgangsteil „Praxissimulation“ erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Besteht ein Teilnehmer die mündliche Prüfung nicht, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, da auch Fragen zu in der Praxis vorkommenden Situationen gestellt werden, die auch in der Praxissimulation geübt werden.





Um als Schiedsrichter gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens fünf SR-/OSR-Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.

 

Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.