Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSRaT-Ausbildung Teil 3 von 4: Regeln B

Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSRaT-Ausbildung

Mindestanzahl Teilnehmer: 1
Verfügbare Plätze: 5  (1 frei)
Anmeldeschluss: 02.09.2020

08.09.2020 18:30 bis 08.09.2020 22:00
Veranstaltungsort
SV Blau-Weiß Aasee e. V./ Multifunktionshaus (Münsterland)
Bonhoefferstr. 54 , 48151 Münster
www.blau-weiss-aasee.de/
[Routenplaner...]

Veranstaltungsleiter/Referenten
Duchatz, Kerstin  (Veranstaltungsleiter)
Schürmann, Marco

Aufgrund der bestehenden Abstandsgebote steht nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zur Verfügung. Auf die Einhaltung von Hygienestandards wird im Rahmen der Ausbildung geachtet. Durch die Anmeldung zum Lehrgangsteil erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Kontaktdaten zum Zwecke der Nachverfolgung aufbewahrt werden und bei Bedarf an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Lehrgangsteile werden auf eigenes Risiko des Teilnehmers besucht. Es gelten im Rahmen der Prävention die bekannten Verhaltensweisen (Einhalten der Husten/Niesetikette, Abstand halten, Hände waschen, kein Händeschütteln)
Die Lehrgangsgebühr wird mit Besuch des ersten Lehrgangsteils fällig.
Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!

Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an allen vier Lehrgangsteilen innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.

Nächstmögliche Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung (separate Anmeldung erforderlich!) sind:
29.09.2020; 18:30 Uhr; SV Blau-Weiß Aasee e. V./ Multifunktionshaus, Münster
30.09.2020; 18:30 Uhr; Stadtsportbund, Bochum
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung.

Nächstmöglicher Prüfungstermin für die praktische und mündliche Prüfung nach Nennung.

Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen dreier Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.

Zu den Prüfungsbedingungen:

Die Teilnehmer entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Die einzige Vorgabe ist in einem Zeitraum von zwölf Monaten ab Besuch des ersten Lehrgangsteils zu bleiben. Im Anschluss an jede Ausbildungsreihe im Bezirk wird ein schriftlicher Prüfungstermin angeboten. Das Ziel ist in einem Zeitraum von zwölf Monaten in allen Bezirken des WTTV die neue Ausbildungsform angeboten zu haben.

Es steht den Teilnehmern frei einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen. Erneute Kosten entstehen nicht, solange zwischenzeitlich keine schriftliche Prüfung abgelegt wurde und das 12-Monats-Zeitfenster nicht überschritten wird.

Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden. In diesem Fall werden die Lehrgangsgebühren bei erneutem Lehrgangsantritt fällig.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange es im Zeitraum von zwölf Monaten bleibt.

Besteht ein Teilnehmer die praktische Prüfung nicht, muss er lediglich den Lehrgangsteil „Praxissimulation“ erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Besteht ein Teilnehmer die mündliche Prüfung nicht, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, da auch Fragen zu in der Praxis vorkommenden Situationen gestellt werden, die auch in der Praxissimulation geübt werden.

Um als Schiedsrichter gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens drei SRaT-Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.
 

Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.