Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSR-Ausbildung: Praktische & Mündliche Prüfung

Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSR-Ausbildung

Mindestanzahl Teilnehmer: 1
Verfügbare Plätze: 15  (4 frei)
Anmeldeschluss: -
Ansprechpartner
Ralf Simon, E-Mail: ralf.simon@wttv.de

19.06.2022 09:00 bis 19.06.2022 17:30
Veranstaltungsort
Sporthalle "Hahler Feld" (Ostwestfalen-Nord)
Zähringerallee 5 , 32425 Minden
[Routenplaner...]

Veranstaltungsleiter/Referenten
Simon, Ralf  (Veranstaltungsleiter)
Weng, Uwe

 
Der Ausbildungslehrgang zum Verbandsschiedsrichter / zur Verbandsschiedsrichterin besteht aus insgesamt 4 Lehrgangsteilen, die in einer Kombination aus Präsenz- und Onlinephasen angeboten werden.
Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!

Die Teilnehmer/innen legen im Rahmen des TOP 32/24 Ranglistenturniers der Jugend 15 die praktische und mündliche Prüfung ab.
 
Rahmenbedingungen für diese Präsenzveranstaltung:
Es gelten die aktuellen Corona-Schutzregeln.
Aufgrund der bestehenden Abstandsgebote bleiben die Teilnehmerzahlen weiterhin begrenzt. Auch wird auf die Einhaltung von Basisschutzmaßnahmen (Maskenpflicht in Innenräumen) und Hygienestandards im Rahmen der Ausbildung geachtet. Durch die Anmeldung zum Lehrgangsteil erklären sich die Teilnehmer/innen damit einverstanden, dass Kontaktdaten zum Zwecke der Nachverfolgung aufbewahrt werden und bei Bedarf an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden. Lehrgangsteile in Präsenz werden auf eigenes Risiko der Teilnehmer/innen besucht. Es gelten im Rahmen der Prävention die bekannten Verhaltensweisen (Einhalten der Husten/Niesetikette, Abstand halten, Hände waschen, kein Händeschütteln).

In diesem Jahr fallen keine Lehrgangsgebühren an.
 
Prüfungsordnung und Lizenzerteilung:
Es steht den Teilnehmer/innen frei, einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen.

Die Teilnehmer/innen entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an den ersten drei Lehrgangsteilen (VSR) innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.

Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer/innen selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange der Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschritten wird.

Besteht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die praktische Prüfung nicht, muss er/sie lediglich den Lehrgangsteil 2 (Schiedsrichter am Tisch & Praxisübung) innerhalb von 12 Monaten erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Besteht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die mündliche Prüfung nicht, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, da praxisrelevante Fragen ebenso in der Praxissimulation erarbeitet werden.

Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.

Auf das Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt für die erfolgreichen Teilnehmer/innen eine gemeinsame Online-Zusammenkunft (Teil 4, Einführung in das Schiedsrichterwesen), in der alle wesentlichen Informationen für ihre zukünftigen Einsätze als Schiedsrichter/in am Tisch (VSR und VSRaT) und Oberschiedsrichter/in (VSR) weitergegeben werden.

Für die neuen Verbandsschiedsrichter/innen (VSR) schließt sich zusätzlich die Teilnahme an einer anschließenden zweiteiligen Hospitationsphase an. Dabei begleiten sie nach gemeinsamer Terminvereinbarung zunächst erfahrene OSR bei ihren Einsätzen. Daran schließt sich ein erster selbstverantwortlicher Einsatz als OSR bei einer RL/OL-Begegnung an, bei der sie durch erfahrene Schiedsrichterkolleg/innen begleitet, beobachtet und beraten werden.

Seit der vergangenen Spielzeit 2020/21 greift der Verbandstagsbeschluss, dass jeder Verein im WTTV einen Schiedsrichter oder einen anderen Amtsträger gemäß WO F 2.5.1 melden muss. Andernfalls wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Spielklasse der 1. Mannschaft richtet. Um als Verbandsschiedsrichter gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens fünf SR-/OSR-Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.

Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.