Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSR-Ausbildung (Teil 3/4): Oberschiedsrichter
Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSR-Ausbildung
Mindestanzahl Teilnehmer: 1
Verfügbare Plätze: 20 (11 frei)
Anmeldeschluss: 24.11.2024
Ansprechpartner
Ralf Simon, E-Mail: ralf.simon@wttv.de
27.11.2024 19:00
bis 27.11.2024 22:00
Veranstaltungsort
OnlineSeminar (Nordrhein-Westfalen)
Veranstaltungsleiter/Referenten
Simon, Ralf
(Veranstaltungsleiter)
Der Ausbildungslehrgang zum Verbandsschiedsrichter / zur Verbandsschiedsrichterin besteht aus insgesamt 4 Lehrgangsteilen, die in einer Kombination aus Präsenz- und Onlinephasen angeboten werden.
Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!
Inhaltlicher Schwerpunkt des ausgewählten Lehrgangsteils (Teil 3/4) ist der Einsatz als Oberschiedsrichter/in (OSR) mit den Inhalten:
- Wettspielordnung (WO) im Allgemeinen;
- Wettspielordnung (WO) im Bereich des WTTVs für den Mannschaftssport;
- Wettspielordnung (WO) im Bereich des WTTVs für Turniere;
- Bundesspielordnung (BSO)
Diese Online-Veranstaltung wird zeitlich versetzt an 2 Lehrgangsabenden parallel durchgeführt, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, ihre Teilnahme an den Lehrgangsteilen flexibel zu planen und an ihre persönliche und berufliche Situation anzupassen. Damit besteht die Möglichkeit, diesen Lehrgangsteil auch am 28.11.2024 online zu absolvieren.
Den Link zum Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen nach ihrer Anmeldung durch eine persönliche Mail.
Prüfungsordnung und Lizenzerteilung:
Es steht den Teilnehmer/innen frei, einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen.
Die Teilnehmer/innen entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an den ersten drei Lehrgangsteilen (VSR) innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.
Nächstmögliche Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung sind:
- 14.12.2024; 10:00 Uhr; Kamen
- 15.12.2024; 10:00 Uhr; Köln
Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer/innen selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange der Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschritten wird.
Nächstmöglicher Prüfungstermin für die praktische und mündliche Prüfung ist am:
- 25.01.2025; 09:00 Uhr im Rahmen der Westdeutschen Meisterschaften, Jugend 15 (Düsseldorf)
Besteht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die mündliche Prüfung nicht, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, da praxisrelevante Fragen ebenso in der Praxissimulation erarbeitet werden.
Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.
Auf das Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt für die erfolgreichen Teilnehmer/innen eine gemeinsame Online-Zusammenkunft (Teil 4, Einführung in das Schiedsrichterwesen), in der alle wesentlichen Informationen für Ihre zukünftigen Einsätze als Schiedsrichter/in am Tisch (VSR und VSRaT) und Oberschiedsrichter/in (VSR) weitergegeben werden.
Für die neuen Verbandsschiedsrichter/innen (VSR) schließt sich zusätzlich die Teilnahme an einer anschließenden zweiteiligen Hospitationsphase an. Dabei begleiten sie nach gemeinsamer Terminvereinbarung zunächst erfahrene OSR bei ihren Einsätzen. Darauf folgt ein erster selbstverantwortlicher Einsatz als OSR bei einer RL/OL-Begegnung, bei der sie durch erfahrene Schiedsrichterkolleg/innen begleitet, beobachtet und beraten werden.
Seit der Spielzeit 2020/21 greift der Verbandstagsbeschluss, dass jeder Verein im WTTV einen Schiedsrichter oder einen anderen Amtsträger gemäß WO F 2.5.1 melden muss. Andernfalls wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Spielklasse der 1. Mannschaft richtet. Um als Verbandsschiedsrichter gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens fünf SR-/OSR-Einsätzen (VSR) innerhalb einer Spielzeit benötigt.