Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
VSRaT-Ausbildung: Schriftliche Prüfung
Veranstaltungsnummer: -
Veranstaltungstyp: VSRaT-Ausbildung
Mindestanzahl Teilnehmer: 1
Verfügbare Plätze: 2 (1 frei)
Anmeldeschluss: 08.12.2025
Ansprechpartner
Ralf Simon, E-Mail: ralf.simon@wttv.de
13.12.2025 10:00
bis 13.12.2025 12:00
Veranstaltungsort
Treffpunkt / VHS Bergkamen (Westfalen-Mitte)
Lessingstraße 2,
59192 Bergkamen
[Routenplaner...]
Veranstaltungsleiter/Referenten
Schürmann, Marco
Simon, Ralf
(Veranstaltungsleiter)
Der Ausbildungslehrgang zum Verbandsschiedsrichter / zur Verbandsschiedsrichterin am Tisch (VSRaT) besteht aus insgesamt 3 Lehrgangsteilen, die in einer Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen angeboten werden:
- Internationale TT-Regeln Teil A und B (Präsenz)
- Schiedsrichter am Tisch (Präsenz)
- Schiedsrichterwesen (Online)
Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!
In der ausgewählten Veranstaltung legen die Teilnehmer/innen die schriftliche Prüfung ab.
Es fallen keine Lehrgangsgebühren an.
Hinweis für Vereine: Seit der Spielzeit 2020/21 greift der Verbandstagsbeschluss, dass jeder Verein im WTTV einen Schiedsrichter oder einen anderen Amtsträger gemäß WO F 2.5.1 melden muss. Andernfalls wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Spielklasse der 1. Mannschaft richtet. Um als Verbandsschiedsrichter am Tisch gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens drei Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.
Hinweise zum Ablauf der Ausbildung und der Prüfung:
Es steht den Teilnehmer/innen frei, einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen.
Die Teilnehmer/innen entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an den ersten zwei Lehrgangsteilen innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.
Wurde die schriftliche Prüfung abgelegt und nicht bestanden, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, um erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und mündlichen Prüfung (beides am selben Tag). Auch hier entscheiden die Teilnehmer/innen selbstständig, wann sie sich zur praktischen und mündlichen Prüfung anmelden, solange der Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschritten wird.
Beim Nichtbestehen der praktischen Prüfung muss lediglich der zweite Lehrgangsteil "Schiedsrichter am Tisch" innerhalb von 12 Monaten erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.
Beim Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden.
Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung. Die Prüfung darf ein Mal wiederholt werden.
Die Gültigkeit der Lizenz "Verbandsschiedsrichter am Tisch" ist auf zwei Jahre beschränkt. Danach ist die Weiterbildung zum Verbandsschiedsrichter erforderlich und beinhaltet eine zusätzliche schriftliche Prüfung.
Nach dem Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt eine weitere Online-Zusammenkunft zum Thema "Schiedsrichterwesen", in der alle wesentlichen Informationen für die zukünftigen Einsätze weitergegeben werden.
Die Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. ist bereits abgeschlossen, es besteht keine Anmeldemöglichkeit mehr.